Letzte Aktualisierung: 06.02.2024

Fortschreibung RREP – Kapitel Energie einschließlich Windenergie

Endfassung Juni 2020

Die Fortschreibung des Kapitels 6.5 – Energie einschließlich Windenergie – wurde von der Verbandsversammlung des Planungsverbandes am 25. Juni 2020 beschlossen und durch Landesverordnung vom 15. März 2021 für verbindlich erklärt. Das Regionale Raumentwicklungsprogramm vom August 2011 wurde damit geändert. Die textlichen Festlegungen und die zugehörigen Begründungen aus dem Kapitel 6.5 wurden durch die Neufassung dieses Kapitels vom Juni 2020 ersetzt. In der Grundkarte des Raumentwicklungsprogrammes wurden die Vorranggebiete für Windenergieanlagen neu festgelegt. Die vollständigen Planunterlagen stehen hier zum Herunterladen bereit. Die zum letzten Entwurf vom November 2018 eingegangenen Einwände, Hinweise und Anregungen sind in der Abwägungsdokumentation zusammengefasst. Die Kriterien zur Festlegung der Vorranggebiete für Windenergieanlagen sind im Umweltbericht genau beschrieben.

Die Fortschreibung beinhaltet folgende wesentliche Änderungen und Ergänzungen zum bisher geltenden Raumentwicklungsprogramm vom August 2011:

  • Die ersten, ursprünglich 1999 festgelegten Eignungsgebiete für Windenergieanlagen wurden im Hinblick auf den bevorstehenden Ersatz der dort befindlichen Windparks an die heute geltenden Abstandsrichtwerte zum Schutz der Wohnorte angepasst. Fünf Eignungsgebiete, bei denen eine Anpassung aufgrund der Nähe zu den Wohnorten nicht möglich war, wurden aufgehoben.
  • Die Eignungsgebiete für Windenergieanlagen werden im Sinne der begrifflichen Klarstellung nunmehr als Vorranggebiete bezeichnet. Damit wird der tatsächliche Bedeutungswandel, den diese Gebiete in der einschlägigen Rechtsprechung erfahren haben, begrifflich nachvollzogen. An der rechtlichen Bindungswirkung der Gebietsfestlegungen ändert sich damit nichts.
  • Acht Vorranggebiete für Windenergieanlagen mit einer Gesamtfläche von rund 600 Hektar wurden neu festgelegt.
  • Insgesamt sind nun 29 Vorranggebiete für Windenergieanlagen mit einer Gesamtfläche von 2.700 Hektar festgelegt, was einem Anteil von 0,75% an der gesamten Regionsfläche entspricht.
  • Innerhalb der neuen Vorranggebiete sind geeignete Standorte für die Vermessung von Windenergieanlagen-Prototypen reserviert, womit dem Bedarf an besonderen Standorten für diesen Zweck Rechnung getragen und die Attraktivität der Region Rostock als bedeutender Standort der Windenergiewirtschaft gestärkt wird.
  • Für die Errichtung von großflächigen Freiland-Photovoltaikanlagen sind Ausschlussgebiete und Gebiete mit Abwägungsvorbehalt festgelegt.
  • Für die Planung großer Anlagen zur Energiegewinnung aus Biomasse wurden Abwägungsvorgaben eingeführt.
  • Zum bedarfsgerechten Ausbau der Stromleitungsnetze wurde eine Grundsatzfestlegung eingeführt, wobei in der Regel die vorhandenen Leitungstrassen genutzt werden sollen.

Dateien zum Herunterladen:

Der Ablauf des gesamten Fortschreibungsverfahrens ist weiter unten wiedergegeben. Die vorausgegangenen Entwürfe sind hier nach wie vor einsehbar. Allgemeine Informationen zum Planungsverfahren enthält die Broschüre “Neue Flächen für die Windenergienutzung”, die auch in gedruckter Form verfügbar ist. Das gesamte Verfahren von der Flächenauswahl bis zum fertigen Windpark ist hier allgemeinverständlich erklärt [rechte Spalte]. Die im Laufe des Fortschreibungsverfahrens gefassten Beschlüsse der Verbandsversammlung finden Sie unter > Veröffentlichungen\Archiv Verbandsversammlung.


Beteiligung zum Dritten Entwurf | Februar bis März 2019

Am 29. November 2018 hat die Verbandsversammlung den dritten Entwurf zur Fortschreibung des Energiekapitels im Regionalen Raumentwicklungsprogramm für die öffentliche Auslegung freigegeben. Der Entwurf führte die bisherigen Planungen zur Festlegung neuer Eignungsgebiete für Windenergieanlagen und zur Anpassung der früher festgelegten Eignungsgebiete zu einem einheitlichen Konzept zusammen. Die gesamten Entwurfsunterlagen stehen hier als PDF-Dateien zur Verfügung. Stellungnahmen zum Entwurf konnten bis zum 29. März 2019 abgegeben werden.


Überarbeitung des zweiten Entwurfes | ab März 2016

In den Jahren 2013, 2014 und 2016 hatten Entwürfe zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes öffentlich ausgelegen. Inhalt dieser Entwürfe waren sowohl die Festlegung von neuen Eignungsgebieten für Windenergieanlagen als auch die Überprüfung und Anpassung früher festgelegter Gebiete. Die Inhalte der bisherigen Entwürfe wurden für den dritten Entwurf erneut überarbeitet und zusammengeführt. Wesentlicher Grund für die Verzögerung des Planungsverfahrens waren Unsicherheiten bei der Umsetzung des gesetzlichen Artenschutzes. Diese mussten erst ausgeräumt werden, bevor eine abschließende Entscheidung über die Flächenauswahl getroffen werden konnte. Im Frühjahr 2016 wurde dazu eine Erhebung der Vorkommen ausgewählter Vogelarten in der Umgebung der geplanten Eignungsgebiete durchgeführt. Den Untersuchungsbericht können Sie unter > Veröffentlichungen – Informationsmaterialien einsehen. Bezüglich der rechtlichen Fragen des Artenschutzes erfolgten Abstimmungen mit der obersten Landesplanungsbehörde und der obersten Naturschutzbehörde.


Beteiligungsverfahren zu Alteignungsgebieten | Januar bis März 2016

Im Jahr 1999 wurden in der Region Rostock erstmals Eignungsgebiete für Windenergieanlagen festgelegt. Viele alte Windenergieanlagen in diesen Gebieten werden in den nächsten Jahren das Ende ihrer Nutzungszeit erreichen. Sie könnten dann durch neue, größere Anlagen ersetzt werden. Um für diese Fälle Vorsorge zu treffen, hat die Verbandsversammlung am 18. März 2015 beschlossen, dass alle alten Eignungsgebiete überprüft und an die heute geltenden Abstandsrichtwerte zum Schutz der Wohnorte angepasst werden sollen. Wenn eine Anpassung nicht möglich ist, sollen die betreffenden Eignungsgebiete aufgehoben werden. Diese Anpassung der 1999 festgelegten Eignungsgebiete wurde nachträglich in das laufende Verfahren zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes eingeführt. Ein erster Entwurf wurde am 3. November 2015 von der Verbandsversammlung freigegeben und lag vom 5. Januar bis zum 4. März 2016 öffentlich aus. Der Entwurf enthält nur die Änderungen an den alten Eignungsgebieten.

  • > Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung [PDF-Datei, 113 KB]
  • > Entwurf zur Überplanung der 1999 festgelegten Eignungsgebiete [PDF-Datei, 3,6 MB]
  • > Übersichtskarte zum Entwurf [PDF-Datei, 2 MB]
  • > Erläuterungen zum Entwurf [PDF-Datei, 6,9 MB]
  • > Geodaten des Entwurfes im shp-Format [ZIP-Datei, 132 KB] (Angebot für Nutzer von Geoinformationssystemen – bitte Nutzungshinweise beachten – Raumbezug ETRS 89)

Zweites Beteiligungsverfahren | Juli bis November 2014

Am 5. Mai 2014 hat die Verbandsversammlung den zweiten, überarbeiteten Entwurf zur Fortschreibung des Raumentwicklungsprogrammes für die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen öffentlichen Stellen freigegeben. Die Unterlagen (Zweiter Entwurf vom Mai 2014, Übersichtskarte, Abwägungsdokumentation und Umweltbericht) stehen hier als Dateien zur Verfügung. Stellungnahmen zum Entwurf konnten bis zum 3. November 2014 abgegeben werden.

> Zweiter Entwurf zur RREP-Fortschreibung im Kapitel Energie [PDF-Datei 4,3 MB]
> Übersichtskarte A3 [PDF-Datei 2 MB]

> Abwägungsdokumentation der zum ersten Entwurf eingegangenen Stellungnahmen vom Mai 2014 [PDF-Datei 10 MB].
> Abwägungsdokumentation in reduzierter Größe [PDF-Datei 3 MB]

> Umweltbericht vom Mai 2014 [PDF-Datei 8 MB]
> Umweltbericht in reduzierter Größe [PDF-Datei 2,4 MB]

> Geodaten der vorgeschlagenen Eignungsgebiete im shp-Format [ZIP-Datei, 148 KB] (Angebot für Nutzer von Geoinformationssystemen – bitte Nutzungshinweise beachten – Raumbezug ETRS 89)


Auswertung erstes Beteiligungsverfahren 2013 | Mai 2014

Im Jahr 2013 hatte der erste Entwurf öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurde den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 300 Stellungnahmen zum Entwurf sind eingegangen. Die darin enthaltenen Hinweise und Anregungen wurden vom Planungsverband ausgewertet. Daraufhin wurde der Entwurf überarbeitet. Der überarbeitete, zweite Entwurf enthält folgende wesentliche Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf vom Januar 2013:

  • Streichung von fünf der ursprünglich vorgeschlagenen Eignungsgebiete für Windenergieanlagen mit einem Flächenumfang von insgesamt rund 500 Hektar;
  • Aufnahme von sechs neuen Gebietsvorschlägen mit einem Flächenumfang von insgesamt rund 400 Hektar;
  • Aufgreifen einzelner Vorschläge zur Erweiterung oder Arrondierung bestehender Eignungsgebiete mit einem Flächenumfang von insgesamt rund 100 Hektar;
  • Änderung der vorgesehenen Regelungen für Prototypen-Eignungsgebiete, um einen annähernd wirtschaftlichen Betrieb auch dieser Anlagen zu ermöglichen: Verlängerung der Laufzeitfristen, Zulassung von Mischbetrieb mit normalen Serienanlagen;
  • Klarstellung der Voraussetzungen, unter denen zukünftig noch Anlagen außerhalb der Eignungsgebiete in besonderen Ausnahmefällen zugelassen werden können;
  • Änderung der ursprünglich vorgesehenen Grundsatzfestlegung (Soll-Bestimmung) zur finanziellen Beteiligung von Bürgern und Gemeinden an Windparkprojekten in eine Zielfestlegung (Muss-Bestimmung);
  • Aufnahme einer Grundsatzfestlegung zum Ausbau der Stromleitungsnetze vorzugsweise auf vorhandenen Trassen.

Erstes Beteiligungsverfahren | März bis Mai 2013

Bekanntmachung des Planungsverbandes Region Rostock vom 11. Februar 2013:

Erster Entwurf zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes vom Januar 2013:

Geodaten der vorgeschlagenen Eignungsgebiete im shape-Format (Angebot nur für die Nutzer von Geoinformationssystemen – bitte Nutzungshinweise beachten – Raumbezug: ETRS 89):

Stellungnahmen zum Entwurf konnten bis zum 13. Mai 2013 abgegeben werden.

Der Entwurf enthält folgende wesentliche Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge zum geltenden Raumentwicklungsprogramm vom August 2011:

  • Festlegung von 16 neuen Eignungsgebieten für Windenergieanlagen mit einer Gesamtfläche von rund 1.300 Hektar, womit der Anteil der Eignungsgebiete an der Regionsfläche auf insgesamt rund 1% erhöht werden sollte;
  • Reservierung von 9 der 16 neuen Eignungsgebiete für die Vermessung von Windenergieanlagen-Prototypen, womit dem Bedarf an besonderen Standorten für diesen Zweck Rechnung getragen werden sollte;
  • Aufnahme einer Grundsatzfestlegung zur Beteiligung von Bürgern und Gemeinden an Windparkprojekten;
  • Festlegung von Ausschlussgebieten und Gebieten mit Abwägungsvorbehalt für die Errichtung von großflächigen Freiland-Photovoltaikanlagen;
  • Einführung von Abwägungsvorgaben für die Planung großer (nicht privilegierter) Anlagen zur Energiegewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen (Biomasse).

Beschluss über den Ersten Entwurf | Januar 2013

Am 28.01.2013 wurde in der Sitzung der Verbandsversammlung der Erste Entwurf des Raumentwicklungsprogramms – Fortschreibung des Kapitels 6.5 – Energie einschließlich Windenergie beraten und beschlossen (Beschluss Nr. 138/2013).


Beschluss zur Fortschreibung | Dezember 2011

In der Sitzung der Verbandsversammlung am 01.12.2011 wurde der Beschluss Nr. 128/2011 zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms im Kapitel 6.5 “Energie einschließlich Windenergie” gefasst.

  • Fortschreibungsbeschluss RPMM 128/2011
    > PDF-Datei [290 KB]