Letzte Aktualisierung: 16.01.2024

Regionalplanung

Aufgaben, Rechtsgrundlagen, Organisation

Die Regionalplanung stellt einen Teil der Landesplanung dar und beinhaltet überwiegend ordnende Maßnahmen für Teile des Landesgebietes (Regionen). Sie bildet damit das Bindeglied zur kommunalen Bauleitplanung und operiert

Planungsregionen und Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern
  • überörtlich im Verhältnis zu den Gemeinden und
  • überfachlich gegenüber Fachplanungen.

Ziel ist es, die überörtlichen und überfachlichen Belange unter Abwägung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Erfordernisse zu steuern und Konflikte zu einem Kompromiss zu bringen. Dazu werden die Grundsätze und Ziele der Landesplanung konkretisiert, differenziert und entsprechend den regionalen Anforderungen ergänzt.

Der Film “Wie geht Raumordnung in der Praxis” des Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat, erklärt Aufgaben der Raumordnung:


Durch Anklicken des Bilder wird das Video von Youtube abgerufen und Daten an die Server von Youtube / Google gesandt.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen bilden das Raumordnungsgesetz (konkurrierende Gesetzgebung), das Landesplanungsgesetz M-V und deren Ausführungsbestimmungen (Verordnungen, Erlasse u.a.).

Durch das Landesplanungsgesetz von 1992 ist die Regionalplanung in Mecklenburg-Vorpommern erstmals folgenden vier Planungsregionen übertragen worden: