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Regionales Raumentwicklungsprogramm
Planung für die Region | Das Regionale Raumentwicklungsprogramm enthält Vorgaben für die Bauleitplanung der Gemeinden und für weitere Raumnutzungen, die von überörtlicher Bedeutung sind. Wichtige Inhalte sind die Festlegung der zentralen Orte sowie Flächen für große Industrie- und Gewerbeansiedlungen und für Windparks. Das Raumentwicklungsprogramm ist aus dem Jahr 2011 und wird derzeit neu aufgestellt. Auch das im Jahr 2020 fortgeschriebene Energiekapitel mit den Festlegungen zur Windenergienutzung wird aktuell nochmals neu gefasst.

Das geltende Programm und die aktuellen Entwürfe finden Sie unter: [REGIONALPLANUNG] >>>


