Letzte Aktualisierung: 17.01.2024

Regionalplanung: Regionales Raumentwicklungsprogramm 2011

Grundsätzlich wird durch den Regionalplan die anzustrebende räumliche Entwicklung einer Planungsregion für einen ca. 10-jährigen Zeitraum festgelegt. Für folgende Aufgaben ist das von besonderer Bedeutung:

  • Steuerung einer verträglichen Stadt- und Umland-Entwicklung, insbesondere bei der Wohn-, Gewerbe- und Einzelhandelsentwicklung,
  • Gestaltung von zentralörtlichen Strukturen,
  • Sicherug schutzbedürftiger Flächen (u.a. Naturschutz, Hochwasserschutz),
  • Festlegung von Flächen für die Erzeugung erneuerbarer Energie,
  • Ausbildung einer bedarfsgerechten Infrastruktur u.a. in den Bereichen Daseinsvorsorge und Verkehr.

Mit den im Raumentwicklungsprogramm zur Verfügung stehenden Instrumenten soll dazu beigetragen werden, die bestehenden und zukünftigen Herausforderungen raumordnerisch zu begleiten oder steuernd einzugreifen. Dazu gehören der wachsende ökonomische, soziale und kulturelle Wettbewerb der Regionen, der sich vollziehende demografische Wandel sowie die Klimaveränderungen. Zu den raumordnerischen Instrumenten zählen zum Beispiel die Festlegung von Siedlungsachsen, von Zentralen Orten sowie von Vorrang-, Vorbehalts- und Eignungsgebieten für verschiedene Raumnutzungen und -funktionen. Die im Raumentwicklungsprogramm enthaltenen Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind von allen Verwaltungsbehörden und Planungsträgern bei raumbedeutsamen Maßnahmen zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Seit dem Jahr 1994 existierte mit dem mehrfach fortgeschrieben Regionalen Raumordnungsprogramm ein Regionalplan für die Region Rostock (ehemals Mittleres Mecklenburg/Rostock). Dieses wurde in einem mehrjährigen Planungsprozess mit zwei öffentlichen Beteiligungsverfahren und der Erarbeitung eines Umweltberichts neu aufgestellt und im Jahr 2011 als Regionales Raumentwicklungsprogramm zur Verbindlichkeit gebracht. Mit der Namensänderung von einem Regionalen Raumordnungsprogramm zu einem Regionalen Raumentwicklungsprogramm soll der Entwicklungsdynamik stärker Rechnung getragen werden.

  • Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte > PDF-Datei [49 KB]
  • Link zum Downloadbereich: > Veröffentlichungen/Raumentwicklungsprogramm 2011
  • Das Programm kann als Amtsblatt bezogen werden beim Hersteller:
    Produktionsbüro Tinus
    Großer Moor 34
    19055 Schwerin
    Tel. 0385-59 38 28 00
    Fax. 0385-59 38 28 022
    E-Mail: info (at) tinus-medien.de
  • Weiterhin liegt das RREP MM/R als Broschürendruck in der Geschäftsstelle des Planungsverbandes vor.

Verfahrensablauf der Neuaufstellung 2004 bis 2011

In nachfolgendem Dokument erhalten Sie Informationen zum Verfahrensablauf der Neuaufstellung des RREP.

> PDF-Datei [45 KB]


Fortschreibungen

Das Kapitel 6.5 des Raumentwicklungsprogrammes „Energie einschließlich Windenergie“ wurde im Jahr 2020 fortgeschrieben. Informationen und Plandokumente finden Sie unter Regionalplanung > Fortschreibung Energie.

Nach der Verbindlichkeit des Raumentwicklungsprogrammes wurden außerdem Verfahren zur Fortschreibung des Kapitels „Stadt-Umland-Raum“ sowie des Kapitels „Standortanforderungen und -vorsorge für die wirtschaftliche Entwicklung“ eingeleitet. Beide Verfahren wurden aus verschiedenen Gründen nicht zum Abschluss gebracht. Mit dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 30. November 2022 zur Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes wurde zugleich entschieden, dass die noch laufenden Fortschreibungen nicht mehr zu Ende geführt werden. Dies betrifft auch das nahezu abgeschlossene Verfahren zum Stadt-Umland-Raum, dessen Ergebnis letztlich nicht rechtsverbindlich geworden ist. Die begonnenen, bisher nicht abgeschlossenen Teilfortschreibungen sollen in der Neuaufstellung des Gesamtprogrammes aufgehen.


Neuaufstellung Raumentwicklungsprogramm ab 2022

Das Raumentwicklungsprogramm von 2011 soll in den kommenden Jahren neu aufgestellt werden. Dies hat die Verbandsversammlung am 30.11.2022 beschlossen. Ein erster Entwurf wird im Laufe des Jahres 2023 erarbeitet. Das neue Programm soll 2025 fertig sein und dann bis etwa 2035 gelten. Wesentliche Ziele und Grundlagen der Planung sind im vorläufigen Konzeptpapier vom November 2022 zusammengefasst. Dieses Konzept dient hauptsächlich der Abstimmung der Planinhalte und Datengrundlagen mit den wichtigsten Fachbehörden. Hinweise zum Konzept können per E-Mail an beteiligung(at)afrlrr.mv-regierung.de gesandt werden.

Konzept zur Neuaufstellung des RREP Rostock vom 30.11.2022 [PDF-Datei 800 KB]