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Gutachten zur Flächenvorsorge – Seehafenentwicklung | Rostock (2021)

Der Planungsverband Region Rostock plant in den kommenden Jahren das Raumentwicklungsprogramm der Region Rostock fortzuschreiben. In diesem Zusammenhang sollen auch die im Raumentwicklungsprogramm von 2011 festgelegten Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie „Rostock-Seehafen Ost“ und „Rostock-Seehafen West“ einer Überprüfung unterzogen werden. Nach einem Beschluss des Planungsverbandes Region Rostock aus dem Jahr 2010 (Beschluss RPMM 120/2010) soll dabei „…die Qualifizierung der Vorbehaltsgebiete Gewerbe und Industrie Rostock-Seehafen Ost und West, … zu Vorranggebieten Gewerbe und Industrie geprüft werden“.
Entsprechend diesem Prüfauftrag wurde im Frühjahr 2015 das sogenannte Seehafengutachten beauftragt, mit dem untersucht wurde, unter welchen Voraussetzungen bzw. Bedingungen eine Festlegung von Vorranggebieten möglich ist, aber auch, welche Festsetzungsmöglichkeiten für den Flächennutzungsplan der Stadt Rostock empfohlen werden.
Ausgangspunkt der Untersuchungen bildete eine Aktualisierung der Bedarfsanalyse des Regionalen Flächenkonzepts hafenaffine Wirtschaft (RFK 1, 2010) bzw. dessen Aktualisierung und Konkretisierung (RFK II, 2013) der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Für beide Seehafen-Erweiterungsgebiete wurden verschiedene Anordnungsalternativen geprüft und Vorzugslayouts ermittelt und beschrieben.
Erläuternde Informationen zur Seehafenerweiterung, der Endbericht des Seehafengutachtens sowie die zu Grunde liegenden Fachgutachten sind auf der Hanse- und Universitätsstadt Rostock betriebene Website einsehbar.

Nachdem das Gutachten im Verlauf des Jahres 2021 in den Gremien des Planungsverbands diskutiert worden ist, hat die Verbandsversammlung des Planungsverbandes am 7. Dezember 2021 mehrheitlich einen Richtungsbeschluss zum Umgang mit den Ergebnissen des Seehafengutachtens gefasst. Demnach soll für die Fortschreibung des Raumentwicklungsprogramms den gutachterlichen Empfehlungen gefolgt werden. In dem noch zu erarbeitenden ersten Entwurf des Raumentwicklungsprogramms sollen die beiden Gebiete „Rostock-Seehafen Ost“ und „Rostock-Seehafen West“ als zukünftige Vorranggebiete in den nunmehr optimierten Layouts mit Flächen von 215 bzw. 160 ha aufgenommen werden. Der erste Programmentwurf wird frühestens im Jahr 2022 ein erstes Beteiligungsverfahren unter Einbeziehung der breiten Öffentlichkeit durchlaufen.

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