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Schalltechnische Untersuchung im Rahmen der Regionalplanung für die hafenaffinen Industrie- und Gewerbestandorte Poppendorf Nord und Rostock-Mönchhagen (2024)

Mit der Aufstellung des Landesraumentwicklungsprogrammes Mecklenburg-Vorpommern von 2005 wurden landesweit Vorrangstandorte für die industrielle Entwicklung festgelegt. Im Regionalem Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg (RREP MM/R 2011) sind diese Festlegungen für die Region Rostock flächenmäßig untersetzt und durch weitere Vorbehaltsstandorte ergänzt worden. Das aktuell gültige Landesraumentwicklungsprogramm von 2016 hat die Standorte durch Zielfestlegungen in ihrer landesweiten Bedeutung bestätigt. Aufgabe der Regionalplanung ist es, diese bei der aktuellen Gesamtfortschreibung des Raumentwicklungsprogramms Region Rostock als Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete festzulegen.

Bei den industriell-gewerblichen Großstandorten Rostock-Mönchhagen und Poppendorf Nord bestanden aus immissionsschutz-rechtlicher Sicht bislang offene Fragen, die weitere, über vorangegangen Voruntersuchungen hinausgehende vertiefende Betrachtungen erforderlich gemacht haben.

Deshalb wurde die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG mit der Erarbeitung eines schalltechnischen Gutachtens für diese beiden hafenaffinen Industrie- und Gewerbestandorte beauftragt, um deren Eignung für eine zukünftige industriell-gewerbliche Nutzung zu untersuchen. Dabei wurden mehrere Planungsvarianten betrachtet. Die Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2024 finden Eingang in die Neuaufstellung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms.

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