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Der Planungsverband

Der Planungsverband Region Rostock wurde im Jahr 1992 auf Grundlage des ersten Landesplanungsgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern als Regionaler Planungsverband Mittleres Mecklenburg/Rostock gegründet. Mit der Umbenennung im Jahr 2012 trägt er seinen heutigen Namen. Der Planungsverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zu seinen Mitgliedern zählen die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, der Landkreis Rostock sowie die Mittelzentren Bad Doberan, die Barlachstadt Güstrow und die Bergringstadt Teterow.


Zentrale Aufgabe des Planungsverbandes ist die Regionalplanung als wesentlicher Bestandteil der Landesplanung. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe stehen ihm verschiedene Organe, Gremien und Instrumente zur Verfügung, die die fachliche Arbeit und die Entscheidungsprozesse strukturieren und unterstützen.

Die Aufgaben der Geschäftsstelle des Planungsverbandes werden gemäß Landesplanungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock wahrgenommen. Dieses unterstützt den Planungsverband insbesondere bei der Aufstellung, Fortschreibung und Umsetzung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms.

Darüber hinaus nimmt das Amt für Raumordnung und Landesplanung als untere Landesplanungsbehörde hoheitliche Aufgaben in der Planungsregion wahr. Als nachgeordnete Behörde der obersten Landesplanungsbehörde – dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit – führt es Raumverträglichkeitsprüfungen durch und gibt landesplanerische Stellungnahmen zu Planungen der Gemeinden sowie anderer Planungsträger ab.

Der Sitz des Planungsverbandes Region Rostock befindet sich in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und ist organisatorisch beim Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock angesiedelt.

Das nachfolgende Organigramm bietet einen Überblick über die Gesamtstruktur des Planungsverbandes. Detaillierte Informationen zu den Aufgaben und zur Zusammensetzung der einzelnen Organe und Gremien finden Sie >hier.
Die Satzung sowie die Geschäftsordnung des Planungsverbandes stehen Ihnen im Beitrag >Satzungen zur Einsicht zur Verfügung.

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